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19.11.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Weihnachten arbeiten

Viele Arbeitnehmer müssen Weihnachten, auch Heiligabend, und zum Jahreswechsel (Sylvester und Neujahr) arbeiten. Damit die anderen feiern können oder weil die anderen feiern. Viele Unternehmen wollen über Weihnachten Betriebsruhe (Betriebsferien) anordnen, also Zwangsurlaub. Wie es mit arbeitsfrei freiwillig oder unfreiwillig an Heiligabend und Sylvester aussieht, welche Tage Feiertage sind und ob es Zuschläge gibt, ob und wann man Weihnachtsgeschenke als Arbeitnehmer annehmen kann, lesen Sie auf den speziellen Weihnachtsseiten von Juracity - Recht für Alle!. Unsere Seiten zum Weihnachtsgeld haben Sie bestimmt schon entdeckt.


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