Von: RA v. Hopffgarten
Präsident Leonhardt hat die für den 08.12.2007 anberaumte Weihnachtsfeier gestrichen.
Nun, den Kölnern hat dies letztes Jahr nicht geholfen. Das Team wird allerdings gegen die Maßnahme nicht viel machen können. Ein Anspruch auf die Durchführung der Weihnachtsfeier dürfte auch nach den Grunsätzen der betrieblichen Übung nicht bestehen.
Fundstelle: Mitteilung bei www.focus.de
Christian von Hopffgarten
Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Felser